Strafrecht & Verteidigung in Strafsachen
Unabhängig ob jemand Anzeiger eines strafrechtlich relevanten Sachverhaltes oder selbst Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, ist die Beiziehung eines Verteidigers oder Rechtsbeistandes schon im frühestmöglichen Verfahrensstadium oder vor allfälligen Einvernahmen dringend zu empfehlen.Der Rechtsanwalt als Verteidiger.
Ein unabhängiger, der gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegender Rechtsanwalt kann als außenstehende Person den Sachverhalt objektiv und klar beurteilen und die Einhaltung sämtlicher Verfahrensvorschriften durch die Ermittlungsbehörden überwachen. Sollte es tatsächlich zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, ist ein rechtlicher Beistand unerlässlich.Wir beraten und vertreten Sie.
Oftmals reicht schon allein die Beiziehung eines Verteidigers in Strafsachen aus, um die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zu ermöglichen und oftmals missverstandene Sachverhalte bereits in diesem frühen Stadium aufzulösen. In dringenden Fällen ersuchen wir, sich ehestmöglich an uns zu wenden.
- Ihr Ansprechpartner
- Dr. Georg Gorton, M.B.L.-HSG
- Rechtsanwalt
- Master of European and Internat. Business Law
-
+43 463 50 51 0
-
+43 463 50 51 0 - 10
-
office@gorton.at
-
www.gorton.at

- Ihr Ansprechpartner
- DDr. Birgit Gorton
- Rechtsanwalt
-
+43 463 50 51 0
-
+43 463 50 51 0 - 10
-
office@gorton.at
-
www.gorton.at
JETZT ANRUFEN
Rückruf-Service

Rückruf-Service


- Ihr Ansprechpartner
- Dr. Georg Gorton, M.B.L.-HSG
- Rechtsanwalt
- Master of European and Internat. Business Law
-
+43 463 50 51 0
-
+43 463 50 51 0 - 10
-
office@gorton.at
-
www.gorton.at


- Ihr Ansprechpartner
- DDr. Birgit Gorton
- Rechtsanwalt
-
+43 463 50 51 0
-
+43 463 50 51 0 - 10
-
office@gorton.at
-
www.gorton.at