Miet- und Wohnrecht
Das Miet- und Wohnrecht ist die Summe aller Normen, die die Rechtsverhältnisse bei entgeltlicher Gebrauchsüberlassung regeln.Die Miete ist die entgeltliche Überlassung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache zum Gebrauch.
Die Pacht ist die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch und zur Nutzung.
Rechtsberatung der Kanzlei GORTON & GORTON in folgenden Bereichen
Wohnungseigentum
Das Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer einer Liegenschaft eingeräumte dingliche Recht, eine selbstständige Wohnung oder eine sonstige selbstständige Räumlichkeit ausschließlich zu nutzen und hierüber zu verfügen ( §1 Abs. 1 WEG ).Rechtsberatung der Kanzlei GORTON & GORTON in folgenden Bereichen
|
|

- Ihr Ansprechpartner
- DDr. Birgit Gorton
- Rechtsanwalt
-
+43 463 50 51 0
-
+43 463 50 51 0 - 10
-
office@gorton.at
-
www.gorton.at
JETZT ANRUFEN
Rückruf-Service

Rückruf-Service


- Ihr Ansprechpartner
- DDr. Birgit Gorton
- Rechtsanwalt
-
+43 463 50 51 0
-
+43 463 50 51 0 - 10
-
office@gorton.at
-
www.gorton.at