Inkasso & Forderungsbetreibung.

Wir vertreten Ihre Rechte und Interessen gegenüber Ihren Schuldnern und treiben Ihre offenen Forderungen (Inkasso) zuverlässig ein. In vielen Fällen reicht bereits unsere anwaltiche Vertretung aus, um Ihre Schuldner von einer raschen Lösung zu überzeugen.

„Ein gerichtlicher Titel ist nur so viel wert, als mit diesem wirksam die Forderung betrieben werden kann.“

  • Forderungsbetreibung

  • Mahnklagen

  • Exekutionsführung

Mahnklagen. Inkasso.

Sofern noch kein exekutiver Titel vorliegt, muss bei reinen Geldforderungen bis zu EUR 75.000,– eine Mahnklage eingebracht werden. Bei unstrittigen Sachverhalten und ohne Einsprüche der Gegenseite erhält der Gläubiger durch unsere anwaltliche Vertretung rasch und kostengünstig einen vollstreckbaren Titel. Ein rasches anwaltliches Inkasso offener Forderungen oder die Sicherung von Pfandrängen im Exekutionswege sichert Ihren Anspruch ab.

Exekutionsführung.

Sofern bereits ein rechtskräftiger und vollstreckbarer Titel vorliegt, leiten wir bei Gericht ein Exekutionsverfahren ein. Durch die rasche Verfahrensführung sichern wir Ihren exekutiven Pfandrang. Wir unterstützen Sie dabei sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene.

DDr. Birgit Gorton

Expertin im Familienrecht
  • Rechtsanwalt
  • Verteidiger in Strafsachen
  • Mediation & Konfliktlösung
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