Zivilrecht & Zivilprozess.
Das österreichische Zivilrecht, auch bekannt als „Privatrecht“, regelt die Rechtsverhältnisse von Personen untereinander. Dabei spricht man auch von „den bürgerlichen Rechten überhaupt“. Basis ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch aus dem Jahr 1811. Daneben kennt die Rechtsordnung eine ganze Reihe an weiteren privatrechtlich relevanten Bestimmungen, Spezialgesetzen und Querschnittsmaterien.
§ 1 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch:
„Der Inbegriff der Gesetze, wodurch die Privat-Rechte und Pflichten der Einwohner des Staates unter sich bestimmt werden, macht das bürgerliche Recht in demselben aus.“
Sachenrecht & Schuldrecht.
Das Sachenrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Sachen und Menschen. Es ist das Recht der Güterzuordnung. Das wichtigste Element im österreichischen Sachenrecht ist das Eigentum. Streng zu unterscheiden ist zwischen Eigentum und Besitz.
Das Schuldrecht hingegen regelt die Schuldverhältnisse zwischen zwei oder mehreren Personen. Es unterteilt sich im ABGB in einen Allgemeinen Teil und den Besonderen Teil. Letzterer wiederum differenziert zwischen gesetzlicher und vertraglicher Schuldverhältnisse. Besonders hervorzuheben ist hierbei die Bedeutung von konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen und das Verbraucherrecht.
Zivilprozess und streitiges Verfahren.
Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen maßgeblichen Bereichen des Zivilrechts. In vielen Fällen reicht bereits unser anwaltliches Einschreiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Für den Fall, dass eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, sind Sie bei uns als jahrzehntelang erfahrene Prozessanwälte bestens aufgehoben. Wir führen streitige Prozesse mit ausgezeichneter Expertise im Zivilprozessrecht und mit voller Leidenschaft. Ein rascher und effizienter Zivilprozess und der maßgebliche Erfolg hängt nicht zuletzt auch ganz besonders von der bestmöglichen anwaltlichen Vertretung ab.
DDr. Birgit Gorton
Fundierte Fachexpertise bei der Beratung und jahrzehntelange Erfahrung im Zivilprozess bei der streitigen Rechtsdurchsetzung bilden die Kernelemente unserer anwaltlichen Vertretung.
Mangelhafte Vertragserfüllung.
Für den Fall, dass ein Teil seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten nicht mangelfrei erfüllt, kommen die gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzregeln zur Anwendung. Oftmals reicht schon unser anwaltliches Einschreiten bereits aus, dass der in Verzug geratene Vertragspartner ordnungsgemäß erfüllt. Wir beraten und vertreten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Ärztliche Behandlungsfehler.
Im Rahmen des Behandlungsvertrages schuldet der verantwortliche Arzt die Behandlung nach den allgemein anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst. Sofern Behandlungsfehler unterlaufen oder solche behauptet werden, ist die juristische Aufarbeitung der Geschehnisse geboten. Wir beraen und vertreten seit vielen Jahren sowohl Ärzte als auch Patienten im Arzthaftungsrecht und stehen in bestem Kontakt zu Sachverständigen und Partnern, um im Vorfeld die entsprechende Sachverhaltsgrundlage zu erforschen.