Strafrecht & Strafprozess.
Die Berührungspunkte mit dem gerichtlichen Strafrecht und Strafprozessrecht sind heikel. Unabhängig davon, ob jemand Anzeiger eines strafrechtlich allenfalls relevanten Sachverhaltes oder selbst Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, sollte die Beiziehung eines Rechtsanwalts schon im frühestmöglichen Verfahrensstadium – insbesondere vor allfälligen polizeilichen Einvernahmen – erfolgen.
Die Gründe, warum man mit dem gerichtlichen Strafrecht in Berührung kommt, sind meist sehr unterschiedlich. Der Gesetzgeber sieht neben bestimmten Tatbestandsmerkmalen aller Delikte allerdings nicht nur ein faires Verfahren – auch ein faires Ermittlungsverfahren – vor, sondern insbesondere die Möglichkeit, frühzeitig einen Verteidiger beizuziehen, der im gesamten Verfahren Beistand leistet und die Einhaltung der Verfahrensvorschriften überwacht.
„Je früher die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes erfolgt, desto eher können unzulässige Schritte unterbunden werden.“
Der Rechtsanwalt als Ihr Verteidiger.
Ein unabhängiger, der gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegender Rechtsanwalt kann als außenstehende Person den Sachverhalt objektiv und klar beurteilen und die Einhaltung sämtlicher Verfahrensvorschriften durch die Ermittlungsbehörden überwachen. Sollte es tatsächlich zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, ist ein rechtlicher Beistand in den meisten Fällen unerlässlich.
Oftmals reicht schon allein die Beiziehung und Anwesenheit eines Verteidigers in Strafsachen aus, um die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften sicherzustellen und oftmals missverstandene Sachverhalte bereits in diesem frühen Stadium aufzulösen.
In besonders dringenden Fällen ersuchen wir, sich unverzüglich an uns zu wenden und bei Kontaktaufnahme auf die Dringlichkeit und die Rechtssache hinzuweisen.
DDr. Birgit Gorton
Jahrzehntelange Erfahrung im Prozess & Autorität in der Verteidigung machen im Strafprozess oftmals den entscheidenden Unterschied.