Liegenschaftsrecht & Vertragsrecht.
Das Immobilien- und Liegenschaftsrecht unterliegt sowohl öffentlich-rechtlichen Bereichen, wie etwa Aspekten der Raumordnung, Widmungen von Grundstücken, als auch dem Rechtsbereich des Privatrechts. Unter letzteren fallen insbesondere die Vertragserrichtung, bspw Kauf-, Tausch- oder Schenkungsverträge sowie alle anderen im Rahmen der Privatautonomie gestaltbaren Rechtsverhältnisse, bspw Dienstbarkeiten. Hinzu kommt die treuhändige Abwicklung einer Immobilientransaktion durch einen Rechtsanwalt.
Unsere Expertise im Immobilien- & Liegenschaftsrecht sowie bei der Vertragsgestaltung umfasst alle Bereiche des damit bezogenen Privatrechts, insbesondere die Prüfung und Errichtung von Kauf-, Tausch und Schenkungsverträge. Ein besonderer Fokus liegt dabei bei Übergabeverträgen im Familienverband. Darüber hinaus verfügen wir über jahrzehntelanges know-how im öffentlichen Recht, wobei wir einen besonderen Fokus in Fragen der Widmung und Raumordnung in Kärnten und Osttirol legen.
Maßgeschneiderte Vertragsgestaltung im Immobilienrecht und Liegenschaftsrecht bei höchster Qualität und Expertise ist unser Versprechen an unsere Mandanten.
„Umfangreiche Beratung in der Vertragsgestaltung und umfassende individuelle Gestaltung können Streitigkeiten von vornherein verhindern.“
Der Rechtsanwalt als Vertragserrichter.
Wir als Rechtsanwälte und Vertragserrichter sowie Treuhänder bei Transaktionen im Rahmen des Immobilien- und Liegenschaftsrechts beraten nicht nur individuell auf das konkrete Projekt bezogen, sondern wir lassen dabei insbesondere unsere Prozess- und Streiterfahrung mit einfließen. Dadurch können oftmals zahlreiche Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis von vornherein vermieden werden. Aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung schöpfen wir dabei im Klienteninteresse bei jeder Immobilientransaktion wertvolle Ressourcen, um Ihr Projekt erfolgreich durchführen zu können.
Wir geben uns keinesfalls mit Musterverträgen zufrieden, sondern jedes Liegenschaftsprojekt wird gemeinsam mit dem Mandanten analysiert und die Vertragsgestaltung einzelfallbezogen darauf maßgeschneidert.
Liegenschaftsrecht in der Praxis.
Die rechtzeitige anwaltliche Beratung im Rahmen einer Immobilientransaktion sichert die qualitativ hochwertige Vertragserrichtung. Darüber hinaus können durch fundierte rechtliche Expertise mit der notwendigen „Streiterfahrung“ rasch und effizient künftige Streitigkeiten vermieden werden. Unsere ausgewogene und einzelfallbezogene maßgeschneiderte Vertragsgestaltung sichert Ihre rechtlichen Ansprüche gegenüber Ihren Vertragspartner ab.
DDr. Birgit Gorton
Jahrzehntelange Erfahrung in der Vertragsgestaltung und bei Immobilientransaktionen, insbesondere auch im öffentlich-rechtlichen Bereich.