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GORTON & GORTON Rechtsanwälte - Klagenfurt am Wörthersee - Radetzkystraße 1 - Kärnten
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Erbrecht & Verlassenschaften.

Das Erbrecht ist die Summe aller Vorschriften, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen betreffend das Vermögen des Verstorbenen regeln. Dabei ergibt sich die Rechtsnachfolge entweder aus dem Gesetz als gesetzliches Erbrecht, oder folgt einem letzten Willen als gewillkürtes Erbrecht. Daneben kommen einem bestimmten Personenkreis gesetzliche Pflichtteilsansprüche zu. Einzelne Personen können überdies auch mit Vermächtnissen bedacht werden.

„Das Erbrecht einer erbberechtigten Person ist das subjektive Recht, das gesamte Vermögen eines Verstorbenen oder einen Bruchteil desselben für sich in Anspruch zu nehmen.“

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„Die Kehrseite des Testaments.“

Das Erbrecht und seine normative Ausgestaltung ist grundsätzlich formalistisch geprägt. Das zeigt sich beispielsweise in den strengen Formvorschriften für die Errichtung letztwilliger Verfügungen, sondern auch bei deren Auslegung und Durchsetzung. Aufgrund der Fülle an Vorschriften, Sonderbestimmungen, umfagreicher höchstgerichtlicher Judikatur und die wirtschaftlich erheblichen Auswirkungen ist eine anwaltliche Beratung und Vertretung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu empfehlen.

Das neue Erbrecht.

Seit dem 1.1.2017 gilt in ganz Österreich das neue Erbrecht. Die sprachliche Neuformulierung und Neugestaltung des über 200-jährigen Erbrechts im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch hat zum Teil umfangreiche Auswirkungen, auch auf bereits bestehende letztwillige Verfügungen. Wesentliche Änderungen betreffen das Erbrecht des Ehegatten oder eingetragenen Partners (Verdrängung des gesetzlichen Erbrechts), wie auch das Pflichtteilsrecht. Darüber hinaus wurde ein „außerordentliches Erbrecht“ von Lebensgefährten und ein Pflegevermächtnis eingeführt. Wir beraten Sie dazu gerne persönlich und detailliert.

DDr. Birgit Gorton

Erbrecht als Fachgebiet mit fundierter Expertise. Das neue Erbrecht in der Praxis.

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Gesetzliches ErbrechtGewillkürtes ErbrechtGesetzliches PflichtteilsrechtVerlassenschaftsverfahren

Gesetzliches Erbrecht.

Das gesetzliche Erbrecht kommt zur Anwendung, wenn der Verstorbene keine wirksame letztwillige Verfügung hinterlassen hat. Dabei kommen nach dem ABGB gemäß dem „Parentelensystem“ zunächst die Kinder und der Ehegatte des Verstorbenen zum Zug. Sofern solche nicht vorhanden sind, erben grundsätzlich seine nächsten Verwandten. Die gesetzliche Erbquote ist jedoch auch von anderen Faktoren abhängig, beispielsweise, ob bereits ein Scheidungsverfahren anhängig ist, oder Erbunwürdigkeitsgründe vorliegen. Wir informieren Sie dazu gerne im Detail.

Gewillkürtes Erbrecht.

Bei der gewillkürten Erbfolge bestimmt der Verstorbene durch eine letztwillige Verfügung (Testament oder Kodizill), wer sein Erbe oder Vermächtnisnehmer werden solle. Dabei sind strenge Formvorschriften zu beachten, andernfalls die letztwillige Verfügung unwirksam und das gesetzliche Erbrecht zur Anwendung gelangt. Das Testament bestimmt den oder die Erben, die als Gesamtrechtsnachfolger in die Rechtsposition des Verstorbenen eintreten. Im Kodizill werden Vermächtnisnehmer bestimmt, denen bestimmte Vermögensstücke zukommen sollen. Pflichtteilsrechte dürfen dabei nicht außer Acht gelassen werden.

Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht österreichischer Prägung gewährt bestimmten Personen zwingend einen rechnerischen, in Geld ausgedrückten Anteil am Wert der Verlassenschaft. Nahe Angehörige sollen eine (nahezu bedingungslose) wirtschaftliche Teilhabe am Verlassenschaftsvermögen erhalten. Die Entziehung oder Herabsetzung ist nur unter engen und ganz bestimmten Voraussetzungen denkbar. Der Pflichtteilsanspruch wurde im Zuge des neuen Erbrechts grundlegenden Änderungen unterzogen.

Verlassenschaftsverfahren & Verfahren um das Erbrecht.

Das Verlassenschaftsverfahren ist ein Gerichtsvefahren nach dem Tod des Erblassers mit dem Zweck, dass unter gerichtlicher Aufsicht die Verlassenschaft dem/den rechtmäígen Erben übergeben und der letzte Wille des Verstorbenen erfüllt wird.

Seit der Novellierung des Außerstreitgesetzes im Jahr 2005 werden im Verlassenschaftsverfahren das jeweilige Erbrecht samt Erbquote festgestellt und diesbezügliche Streitigkeiten ausgetragen. Das bedeutet, dass der ursprüngliche „außerstreitige“ Charakter reduziert wurde, und Erbstreitigkeiten grundsätzlich vor dem örtlichen Bezirksgericht ausgetragen werden.

Durchsetzung von Ansprüchen.

Das österreichische Erbrecht umfasst somit unter anderem zahlreiche Geld- oder geldwerte Ansprüche, die, wie die meisten Ansprüche, einer Durchsetzung bedürfen. Dies zu beachten, ist schon bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen, die an strenge Formvorschriften gebunden ist, geboten, um im Erbfall rasch Klarheit zu schaffen. Die bloße abstrakte Durchsetzbarkeit einer letztwilligen Verfügung alleine reicht jedoch oftmals nicht aus. Wir verfügen über 35 Jahre Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen, wobei oftmals unser Einschreiten bereits ausreicht, um eine Verkürzung von Ansprüchen zu verhindern und die vollständige Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte zu gewährleisten. Unsere jahrzehnelange Expertise im Erb- & Pflichtteilsrecht ermöglicht es darüber hinaus, im Fall des Prozessweges Ansprüche klar zu definieren und diese mit gerichtlicher Hilfe zum Durchbruch zu verhelfen.

Streitigkeiten über das Erbrecht.

Sofern widerstreitende Erbansprüche gegenüber stehen, werden diese im Außerstreitverfahren ausgefochten. Wir sind als jahrzehntelang tätige und erfahrene Prozessanwälte in sämtlichen Streitigkeiten des Erbrechts erfahren und daher in der Lage, schwierige und herausfordernde Angelegenheiten in dieser Materie zu übernehmen. Dabei schaffen wir für Sie als Mandant rasch Klarheit und, wenn Streitigkeiten nicht außergerichtlich gelöst werden können, setzen diese mit entschiedener Durchsetzungskraft vor Gerichten und Behörden durch.

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