Erbrecht & Verlassenschaften.
Das Erbrecht ist die Summe aller Vorschriften, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen betreffend das Vermögen des Verstorbenen regeln. Dabei ergibt sich die Rechtsnachfolge entweder aus dem Gesetz als gesetzliches Erbrecht, oder folgt einem letzten Willen als gewillkürtes Erbrecht. Daneben kommen einem bestimmten Personenkreis gesetzliche Pflichtteilsansprüche zu. Einzelne Personen können überdies auch mit Vermächtnissen bedacht werden.
„Das Erbrecht einer erbberechtigten Person ist das subjektive Recht, das gesamte Vermögen eines Verstorbenen oder einen Bruchteil desselben für sich in Anspruch zu nehmen.“
„Die Kehrseite des Testaments.“
Das Erbrecht und seine normative Ausgestaltung ist grundsätzlich formalistisch geprägt. Das zeigt sich beispielsweise in den strengen Formvorschriften für die Errichtung letztwilliger Verfügungen, sondern auch bei deren Auslegung und Durchsetzung. Aufgrund der Fülle an Vorschriften, Sonderbestimmungen, umfagreicher höchstgerichtlicher Judikatur und die wirtschaftlich erheblichen Auswirkungen ist eine anwaltliche Beratung und Vertretung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu empfehlen.
Das neue Erbrecht.
Seit dem 1.1.2017 gilt in ganz Österreich das neue Erbrecht. Die sprachliche Neuformulierung und Neugestaltung des über 200-jährigen Erbrechts im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch hat zum Teil umfangreiche Auswirkungen, auch auf bereits bestehende letztwillige Verfügungen. Wesentliche Änderungen betreffen das Erbrecht des Ehegatten oder eingetragenen Partners (Verdrängung des gesetzlichen Erbrechts), wie auch das Pflichtteilsrecht. Darüber hinaus wurde ein „außerordentliches Erbrecht“ von Lebensgefährten und ein Pflegevermächtnis eingeführt. Wir beraten Sie dazu gerne persönlich und detailliert.
DDr. Birgit Gorton
Erbrecht als Fachgebiet mit fundierter Expertise. Das neue Erbrecht in der Praxis.
Durchsetzung von Ansprüchen.
Das österreichische Erbrecht umfasst somit unter anderem zahlreiche Geld- oder geldwerte Ansprüche, die, wie die meisten Ansprüche, einer Durchsetzung bedürfen. Dies zu beachten, ist schon bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen, die an strenge Formvorschriften gebunden ist, geboten, um im Erbfall rasch Klarheit zu schaffen. Die bloße abstrakte Durchsetzbarkeit einer letztwilligen Verfügung alleine reicht jedoch oftmals nicht aus. Wir verfügen über 35 Jahre Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen, wobei oftmals unser Einschreiten bereits ausreicht, um eine Verkürzung von Ansprüchen zu verhindern und die vollständige Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte zu gewährleisten. Unsere jahrzehnelange Expertise im Erb- & Pflichtteilsrecht ermöglicht es darüber hinaus, im Fall des Prozessweges Ansprüche klar zu definieren und diese mit gerichtlicher Hilfe zum Durchbruch zu verhelfen.
Streitigkeiten über das Erbrecht.
Sofern widerstreitende Erbansprüche gegenüber stehen, werden diese im Außerstreitverfahren ausgefochten. Wir sind als jahrzehntelang tätige und erfahrene Prozessanwälte in sämtlichen Streitigkeiten des Erbrechts erfahren und daher in der Lage, schwierige und herausfordernde Angelegenheiten in dieser Materie zu übernehmen. Dabei schaffen wir für Sie als Mandant rasch Klarheit und, wenn Streitigkeiten nicht außergerichtlich gelöst werden können, setzen diese mit entschiedener Durchsetzungskraft vor Gerichten und Behörden durch.