Personalisiert.
Wir nehmen uns ausreichend für Sie Zeit.
Wir vertreten seit Jahrzehnten unsere Mandanten mit Leidenschaft und Erfahrung in den Fachgebieten, die zu unseren Schwerpunkten zählen. Ausgezeichnete Expertise, tagesaktuelle Weiterbildung und über dreißig Jahre Erfahrung sind unser Rüstzeug, Sie bestmöglich zu beraten, Ihre Ansprüche rasch und effizient durchzusetzen und Sie vollumfänglich zufrieden zu stellen. Wir geben uns nicht mit halbherzigen Lösungen zufrieden. Das ist unser Versprechen. Wir stellen an unsere anwaltliche Tätigkeit seit jeher höchste Ansprüche.
Daher haben wir uns bei der Mandatsübernahme in den letzten Jahren auf unsere juristischen Kerntätigkeiten spezialisiert. Durch den Fokus auf unsere Schwerpunkte, ergänzt durch anwaltliche Tätigkeiten im allgemeinen Zivil- und Verwaltungsrecht, können Sie auf unsere außergewöhnliche Leistung zählen und von juristischer Arbeit auf höchstem Niveau profitieren. Unsere Durchsetzungskraft in gerichtlichen wie außergerichtlichen Streitigkeiten rundet unser anwaltliches Berufsverständnis ab.
Seit über 35 Jahren verfügt DDr. Birgit Gorton über ausgewiesene Expertise im Ehe- und Familienrecht. Dieses Gebiet umfasst nicht nur die Rechtswirkungen der Ehe bei deren aufrechtem Bestehen, sondern insbesondere die Folgen der Scheidung, den zu leistenden Unterhalt und die Obsorge der gemeinsamen Kinder.
Unsere jahrzehntelange Expertise im Erbrecht umfasst sämtliche Belange der gerichtlichen wie außergerichtlichen Beratung und Vertretung von Mandanten. Beginnend mit der Planung und formwirksamen Errichtung letztwilliger Verfügungen bis zur Durchführung komplexer streitiger Erbrechts- und Pflichtteilsrechts-Prozesse.
Das Zivilrecht umfasst sämtliche privatrechtlichen Regelungen im Rahmen der Parteiautonomie. Darunter fallen insbesondere Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte, Sachenrechte, Dienstbarkeiten, Kauf-, Tausch und Schenkungsverträge. Unsere umfangreiche Prozesserfahrung bringen wir dabei stets mit ein.
Unabhängig ob jemand Anzeiger eines strafrechtlich relevanten Sachverhaltes oder selbst Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, sollte die Beiziehung eines Verteidigers und Rechtsbeistandes schon im frühestmöglichen Verfahrensstadium, insbesondere vor allfälligen polizeilichen Einvernahmen erfolgen. Wir beraten und vertreten Sie mit ausgewiesener Expertise in Verfahren im südösterreichischen Raum.
Unser Beratungsspektrum im Liegenschaftsrecht und Baurecht umfasst nicht nur die Vertragserrichtung und treuhändige Abwicklung von solchen Transaktionen mit Grundbuchsbezug, sondern insbesondere auch die Beratung jener Materien mit öffentlich-rechtlichem Charakter, etwa Umwidmungen, Raumordnungsrecht und Fremdenverkehrsrecht.